| Schiedskommission |
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Schiedskommissionen werden bei den Unterbezirken, den Landesverbänden und dem Parteivorstand gebildet. Bei Bedarf können mehrere Kommissionen gebildet werden, deren Zuständigkeit für die Dauer ihrer Amtszeit im voraus festzulegen ist. Schiedskommissionen sind zuständig für Entscheidungen in:
Für die Schiedskommission der Potsdamer SPD wird ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende, ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin sowie drei weitere Mitglieder gewählt. Die Schiedskommissionen entscheiden in der Besetzung mit einem oder einer Vorsitzenden und zwei Beisitzerinnen oder Beisitzern (Paragraph 4 Schiedsordnung). Die Mitglieder der Schiedskommissionen werden von Parteitagen in geheimer Wahl auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Mitglieder der Schiedskommissionen dürfen weder einem Vorstand der Partei angehören noch in einem Dienstverhältnis zur Partei stehen oder von ihr regelmäßige Einkünfte beziehen. Das Verfahren der Schiedskommissionen regelt eine Schiedsordnung, die vom Parteitag als Bestandteil dieses Statuts zu beschließen ist. Mitglieder der Unterbezirksschiedskommission
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