SPD-Fraktion unterstützt den Erhalt der Kleingartenanlage „An der Katharinenholzstraße“

3. Mai 2021

 

Derzeit besteht das akute Problem, dass die Fläche der Kleingartenanlage „An der Katharinenholzstraße“ an einen neuen Eigentümer verkauft wurde und dieser den Pächterinnen und Pächtern mitteilte, die Nutzung der Parzellen erfolge ohne geeignete zivilrechtliche Grundlage, da es keine gültigen Pachtverträge gäbe. Hintergrund ist, dass der Kreisverband Potsdam der Garten und Siedlerfreunde e.V. kein Rechtsnachfolger des zu DDR-Zeiten existierenden Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter ist und der neue Eigentümer aus diesem Grund die Herausgabe der in Besitz genommen Flächen verlangt. Dem 1976 gegründeten Verein droht somit das Aus. Leider ist es in der Vergangenheit dazu gekommen, dass Kleingartenanlagen, unter anderem aufgrund eines Eigentümerwechsels, einer Wohnbebauung weichen mussten. Es gilt zu verhindern, dass weiteren Kleingartenanlagen in Potsdam ein ähnliches Schicksal wie zum Beispiel der Kleingartenanlage „Am Angergrund“ ereilt.

Der SPD-Stadtverordnete Leon Troche traf sich Ende April mit dem Vorstandsvorsitzenden Oliver Griesche und einigen Pächterinnen und Pächtern, um sich selbst ein Bild zu machen: „Kleingartenanlagen bieten unzähligen Potsdamerinnen und Potsdamern naturnahe Erholung und leisten einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Auch wenn es in der Stadt Potsdam einen hohen Bedarf an neuen Wohnungen gibt, so darf der Neubau von Wohnungen nicht auf Kosten der vorhandenen Kleingartenanlagen erfolgen. Es wäre ein großer Verlust für unsere Stadt, wenn neben der Kleingartenanlage „Am Angergrund“ nun auch die Kleingartenanlage „An der Katharinenholzstraße“ für die Bauprojekte eines Investors weichen müsste. Wir werden alles Erdenkliche tun, um dies zu verhindern.“

Die SPD- Fraktion setzt sich daher zusammen mit den Stadtfraktionen die LINKE. und Bündnis90/die Grünen für den Erhalt der Kleingartenanalage „An der Katharinenholzstraße“ ein. Mit dem gemeinsamen Antrag „Sicherung der Kleingartenanlage An der Kaharinenholzstraße“ (Drs.-Nr. 21/SVV/0446) soll die Ausgliederung des Teilstücks der Fläche aus dem Bebauungsplan 34 und deren Festsetzung im Flächennutzungsplan als Dauerkleingartenfläche durchgesetzt werden.